Mit der neuen Corona-Schutzverordnung ist es nur noch möglich, dass wir Fahrschüler mit der 2G-Regel aufnehmen können.
Die 2G-Regel gilt auch für bereits angemeldete Fahrschüler in Theorie und Praxis. Bitte zum Unterricht IMMER den Impf- oder Genesenennachweis und den Personalausweis bereithalten. Auch die Prüfungen beim TÜV-Nord werden mit der 2G-Regel durchgeführt. Sollten die Bescheinigungen fehlen, darf der TÜV die Prüfung, zu Lasten des Fahrschülers, nicht durchführen
Und wir nutzen die Zeit, um verschiedene Dinge zu optimieren. Mit dem Neustart gibt es einen neuen Anbieter für die Lernsoftware. Da haben wir uns nicht für irgendjemand entschieden, sondern bieten Euch ab sofort den
TESTSIEGER
der Lernsoftware an. Zusätzlich ermöglicht die dazugehörige APP eine
hervorragende Begleitung für den Theorieunterricht und auch für die
praktische Ausbildung .